AGB:
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3. Die Auftragsdauer für vereinbarte Arbeiten ist auf unbestimmte Zeit festgesetzt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform (nicht Textform).
4. Dauernde oder vorübergehende Änderungen der zu erbringenden Leistung, insbesondere der Reinigungsfläche und der Reinigungshäufigkeit sind dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten schriftlich, auch per E-Mail mitzuteilen. Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistungen unmöglich machen oder stark behindern.
§ 3 Arbeitsmittel
1. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die verwendeten Arbeitsmittel geeignet sind, Pflege und Werterhalt der zu reinigenden Objekte zu gewährleisten, die Maschinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie dass die eingesetzten Reinigungsmittel den ökologischen Bestimmungen entsprechen.
2. Der Auftraggeber stellt geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen unentgeltlich zur Verfügung.
§ 4 Auftragserfüllung
1. Die Einsatzzeiten des Auftragnehmers für Hausmeistertätigkeit werden von Zeit zu Zeit individuell abgestimmt. Im Übrigen ist der Arbeitnehmer berechtigt seine Arbeitszeiten unter Berücksichtigung der ortsüblichen Gepflogenheiten und unter Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und eventuelle Lärmbelästigung nach eigenem Ermessen einzuteilen.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die laut dem Auftrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung von diesem binnen angemessener Frist Nachbesserung zu verlangen.
3. Eine Minderung der vereinbarten Vergütung ist nur bei schriftlicher Mängelanzeige möglich, die inhaltlich die gerügte Schlechtleistung konkret bezeichnen muss und darüber hinaus, bei fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Frist zur Nachbesserung, - die Minderung androht.
4. Der Auftragnehmer stellt für die vertraglich festgelegten Arbeiten erforderliche Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch den Auftragnehmer und sein Aufsichtspersonal überwacht.
5. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im jeweiligen Objekt tätigen Arbeitskräfte im Besitz gültiger Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse sind und den sonstigen festgesetzten Melde- und Nachweispflichten entsprechen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf evtl. eingesetzte Arbeitskräfte von Nachunternehmern.
6. Der Auftragnehmer versichert die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung.
§ 5 Haftung
1. Schadensfälle sind unverzüglich nach ihrem Bekannt werden dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen, damit dieser eventuelle Schadensersatzansprüche der Haftpflichtversicherung zuleiten kann. Der Auftragnehmer steht für Anfragen der Polizei, soweit sie seine vertragliche Verpflichtung berühren, ein.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten und diese auf Anforderung auch nachzuweisen. Gegen Sach- und Personenschäden, die durch Nichterfüllung der übernommenen Vertragspflichten entstehen, ist der Auftragnehmer haftpflichtversichert.
3. Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden, die auf Vorsatz beruhen oder soweit Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
4. Bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist seine Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist seine Haftung ausgeschlossen.
5. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in üblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten.
§ 6 Preise
1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt wenn nicht anders vereinbart.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig wenn nicht anders vereinbart.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 8 Gerichtsstand
1. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 9 Sonstiges
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform, wobei hierzu auch die Textform der E-Mail als zugehörig angesehen wird. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Stand: Januar 2012